
Bundesbetreuung
(Leseprobe)
"Soweit sich Ihre Berufung auf eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf Grund dessen Begründung bezieht, ist auszuführen, dass aus der Begründung des Bescheides erster Instanz eindeutig hervorgeht, dass die Behörde allein Ihre Angaben über die Fluchtgründe Ihrem Bescheid zugrunde gelegt hat. Die Behörde hat sie dahingehend beurteilt, dass Ihnen keine Verfolgung im Sinne der Konvention zu entnehmen ist. Damit ist klar, auf welchen Tatsachen die rechtlichen Überlegungen der Behörde beruhen.
Es liegen den Konflikten in Nigeria in der Regel Unterschiede ethnischer Natur zugrunde, welche mit der Zugehörigkeit zu den verschiedensten Religionsgemeinschaften verknüpft ist.
Die erkennende Behörde geht davon aus, dass die Zugehörigkeit zur Sekte der Zeugen Jehovas für eine Asylberechtigung nicht ausreicht, da Nigeria keine Staatsreligion hat."
Nun, das wurde auch weder behauptet noch verlangt, kann also nur als vorbereitende Begründung angesehen werden.
"Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wird durch Artikel 37 der Verfassung geschützt." (welcher, der Nigerianischen?) "Sollte es tatsächlich zur Bedrohung Ihrer Person durch Mitglieder der Sekte "OSU" und zur Misshandlung Ihrer Person während Ihres Gefängnisaufenthaltes gekommen sein, so kann dies nicht als politisch, religiös oder ethnisch motivierte, vom Staat initiierte oder geduldete Verfolgung dargestellt werden.
Solche Übergriffe indizieren noch keine systematische Verfolgung eines Asylwerbers im Falle einer Rückkehr in seinen Heimatstaat."
Faith wurde nie auf die angesprochene Misshandlung untersucht, weder im Spital noch bei der Bestandsaufnahme zum Asylverfahren. Auch ist die Sekte "OSU" nicht in Zusammenhang mit den Ogboni gestellt worden. Die Verwendung des Namens der lokalen Loge wies nicht auf die mächtige Organisation hin. Dass weder Polizei noch Innenministerium in Nigeria ausreichend Schutz bieten, um dem angesprochenen Gesetzesartikel Rechnung zu tragen, oder in staatlichen Gefängnissen durch Folterung Geständnisse erzwungen werden mag vielleicht nicht systematisch sein. Aber leitete obige Erklärung nicht ab, dass dergleichen eben doch geschieht und akzeptiert wird? Dennoch, eine Flucht davor kann nicht gebilligt werden.
Fünf Jahre später führte die gleiche Argumentation indirekt zum Tod des nigerianischen Bauchemikers Marcus Omofuma. Es war die Angst vor der okkulten Sekte der Ogboni, die Marcus O. nach Europa trieb. Sie hätten von ihm verlangt, seine Mutter zu töten. Das Bundesasylamt beurteilte sein Ansuchen als unglaubwürdig, in zweiter Instanz wurde jedoch zugestanden, dass man von den Praktiken der Ogboni Bescheid weiß. Für Marcus O. war die Angst vor den Ogboni so stark, dass er die in Wien ansässige Vertretung der „Association for Human Rights and Democracy in Africa AHDA“ um Hilfe bat. Viktor Ihueghian, selbst Nigerianer, beurteilt die Ogboni so: „Die Leute sind gefährlich. Es gibt nur einen Weg raus: Das ist der Tod.“ i
"Die Polizei habe Sie der Brandstiftung sowie des Mordes beschuldigt. Dazu ist festzuhalten, dass es sich hierbei um rein kriminelle Delikte handelt, aufgrund derer man in jedem rechtsstaatlichen Land strafrechtlich verfolgt wird. Darüber hinaus sind strafbare Handlungen unter die Fluchtgründe der Genfer Konvention 1954 nicht subsumierbar."
Seltsam, hier wurde die Beschuldigung als rechtlich gegeben angenommen und als Grund für eine Ablehnung herangezogen. Faith war auch nicht wegen strafbarer Handlungen geflüchtet, sondern wegen fälschlich erhobener Anschuldigungen, gegen die er sich nicht wehren konnte und die er leider nicht beweisen kann.
"Doch laut Ihren Angaben seien Sie unschuldig belastet worden. Auch wenn Strafvorwürfe zu Unrecht erhoben werden, begründet dies alleine noch nicht die Annahme eines politischen Aspektes des Verfahrens. Vielmehr ist es dem Betroffenen auch in diesem Fall zuzumuten, sich wie jeder andere Staatsbürger wie in jedem anderen Staat dem Gericht zu stellen und die aufgebotenen Beweismittel zu entkräften."
Hier zeigte sich, dass mit Einzelargumenten gehandelt wird. Natürlich sind die zu unrecht erhobenen Beschuldigungen nicht ausreichend, davon eine Verfolgung abzuleiten, aber hier sind ja eine ganze Menge von Handlungen, die auf eine gezielte Beseitigung seiner Person abzielen. Und das hat meines Erachtens sehr wohl System.
"Das nigerianische Rechtssystem stellt eine Mischung aus übernommenem englischem Recht, afrikanischem Gewohnheitsrecht und islamischem Recht dar. Im Privat- und Strafrecht gilt eine am britischen Vorbild orientierte Rechtsordnung. Es herrscht ein ordentliches Rechtssystem, welches aus dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) dem Obersten Appellationsgericht und dem High Court besteht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ihnen in Nigeria ein den rechtstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Gerichtsverfahren gewährleistet worden wäre."
Schon allein die Mischung von drei Rechtssystemen deutete eher auf eine chaotische Rechtsprechung hin. Auch, dass vor der "ordentlichen" Rechtfindung der Angeklagte gefoltert werden muss, hat sicher nichts mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun. Hier möchte ich persönlich anführen, dass auch ich ein Opfer eines Millionen-Betrügers in Österreich wurde, und die Zivilklage von mir und anderen Beteiligten in österreichischen Schubladen noch immer unbearbeitet liegt. Die Sache schien offensichtlich so brisant zu sein, dass meine Rechtsschutzversicherung eine Entschädigungsabfertigung anbot, um diesen kriminellen Fall nicht weiter verfolgen zu müssen. Wir brauchen nicht so weit nach Nigeria zu schauen, um rechtsstaatliche Prinzipien in Frage zu stellen. So etwas wird schlicht und einfach Korruption genannt.
"Zum angeblichen Tod Ihres Bruders muss außerdem erörtert werden, dass auch der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, dass in einem Verfahren nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die eine Person unmittelbar betreffen und daher Ereignisse gegen Familienangehörige nicht den gewünschten Verfahrensausgang bewirken können."
Der Tod von Faith’ Bruder in Nigeria wurde unmittelbar mit Faith Verhaftung in Zusammenhang gebracht, ja dazu verwendet, um Faith verschwinden zu lassen. Diese Verhaftung betraf Faith also unmittelbar und hatte schließlich, um ein Geständnis zu erpressen, zur Folterung geführt.
"Um sich vor Angehörigen einer Sekte zu schützen, welcher Ihr Vater angehört habe, hätten Sie sich in eine andere Region Nigerias begeben können. Soweit bestand in Ihren Fall eine inländische Fluchtalternative."
Hier zeigte sich das Problem der falschen Altersangabe. Hätte Faith nicht den Rat der Schlepper befolgt, wäre es ersichtlich gewesen, dass Faith zu dem Zeitpunkt noch ein Schüler war. Es war also nicht Faith, der von sich aus flüchtete, sondern die gut gemeinte Absicht der Mutter, die seine Ausreise organisierte. Faith’ Beteiligung war gleich Null. Er ließ es einfach geschehen. Faith hatte nicht ahnen können, dass die Sektenmitglieder die Gewalttätigkeit des Vaters fortsetzen würden. Die Brandstiftung war nicht vorherzusehen gewesen und die Beschuldigung durch die Polizei auch nicht und damit war die Verfolgung eher überfallsartig, sodass an ein rechtzeitiges Untertauchen gar nicht gedacht wurde.